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Benutzung der Hütte bei privater Nutzung |
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Die geplante
Nutzung ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) dem Hüttenwirt zu melden.
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Bei privater Hüttennutzung
ist ein Verantwortlicher namhaft zu machen. Dieser übernimmt die
Hüttenschlüssel, macht die Abrechnung und ist für deren Richtigkeit
verantwortlich, ebenso für die Reinigung der Hütte nach Benutzung.
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Bei Übernachtung
sind die für Mitglieder und Nichtmitglieder festgesetzten Tarife zu entrichten
(ist die Normalabrechnung), sofern nicht die Pauschalabrechnung als Entgelt für
die Benutzung gewählt wird. Zur Kontrolle ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Im Falle der Pauschalierung eigene Getränke mitgebracht werden, andernfalls
sind die Getränke vom Hüttenbestand zu nehmen. Die Form der gewählten
Abrechnung ist dem Hüttenwart bei der Anmeldung mitzuteilen. Bei Pauschalierung
beträgt der Satz pro Person und Nächtigung EUR 10,50.
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Bei Benutzung der
Hütte von Freitag auf Samstag ist diese am Samstag um 14:00 Uhr dem Hüttenwirt
sauber zu übergeben.
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Der
Verantwortliche erstellt die Personenliste, die der Hüttenabrechnung
beizuschließen ist. Sind nach Benutzung der Hütte grobe Unregelmäßigkeiten oder
Mängel festzustellen, können die Teilnehmer von künftiger privater Nutzung
ausgeschlossen werden.
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Es darf maximal
ein PKW für den Materialtransport oder Personentransport benützt werden. Das
Auto ist auf dem Stichweg unterhalb der Hütte abzustellen.
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Bei Verlassen der
Hütte ist darauf zu achten, dass alle Türen und Läden sowie Fenster
verschlossen sind, der Schuppen abgesperrt ist und der Stromhauptschalter im
Hüttenzimmer ausgeschaltet ist.
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Bei Benutzung der
Hütte an Tagen, an denen sie an keinen weiteren eingeteilten Hüttendienst
übergeben werden kann, gilt die Hüttenbenützung auch als Hüttendienst. Es ist
daher zu gewährleisten, dass Besucher wie üblich bewirtet werden können, wobei
der Verantwortliche die Abrechnung der verbrauchten Getränke dem Hüttenwart
übergibt.
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Die Hütte wird vom
Hüttenwart oder einem von ihm beauftragten Hüttenwirt übergeben und nach
Benutzung übernommen. Die Fahrtkosten trägt der Hüttennutzer.
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Der Abfall
(Konservendosen, Plastik, Verpackungsmaterial, Flaschen usw.) ist vom
Hüttennutzer zu entsorgen. Der Hüttennutzer hat die nötigen Müllsäcke selber
mitzubringen.
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Bei Beschädigungen
haftet der Verantwortliche für den Schaden.