|
Anleitung für den Hüttenwirt |
|
|
Dienstbeginn: |
jeweils
Samstag, 14:00 Uhr, bei jeder Witterung |
|
Dienstende: |
jeweils
Sonntag, 17:00 Uhr |
Der
Hüttenwirt steht in erster Linie zur Bewirtung der Gäste der Berghütte zur
Verfügung. Damit sind naturgemäß einige Pflichten verbunden.
·
Überwachung der
Einhaltung der Hüttenordnung.
·
Bedienung der Gäste
während der Dienstzeit (damit verbunden ist z.B. das rechtzeitige Aufstehen am
Sonntag und die Reinlichkeit vor der Hütte).
·
Das Füllen der
Nutzwasserversorgungsanlage.
·
Die Bereitstellung
von Holz für den Küchenherd.
·
Die Entsorgung des
Leergutes in die entsprechenden Kisten.
·
Die Kontrolle der
Müllbehälter vor der Hütte und das Tauschen der Müllsäcke erfolgt durch den
Hüttenwart.
·
Bei Schönwetter
das Aufstellen von Bänken und Tischen vor der Hütte.
·
Wenn
Gebrauchsgüter ausgehen (z.B. Geschirrspülmittel, WC-Papier usw.) ist mit der
Abrechnung eine Mitteilung darüber an den Hüttenwart zu erstellen.
·
Die Abrechnung hat
bis Montag nach dem Hüttendienst an den Hüttenwart zu erfolgen.
·
Die
Hüttenschlüssel sind bis spätestens am Freitag vor dem Hüttendienst beim
Hüttenwart (Tel. 05522/ 79393) abzuholen.
·
Der Hüttenwirt ist
in Notfällen zur Erste Hilfe Leistung verpflichtet. Ein „Erste Hilfe Koffer“
befindet sich im Hüttenwartezimmer.
·
Bei Unfällen im
Verantwortungsbereich der Hütte hat der Hüttenwirt ein kurzes Unfallprotokoll aufzunehmen.
Dieses ist dem Kassabuch beizulegen. Offizielle Unfallmeldestelle ist das
Naturfreundehaus.
·
Der Hüttenwirt hat
die Brandschutzordnung zu kennen und zu beachten. Er hat auch die Standorte der
Feuerlöscher zu kennen.
·
Reinigung der
Hütte bei Ende des Hüttendienstes (Fußböden, Müll, insbesondere Zimmer im
Neutrakt nach Nächtigungen und Küchenherd).
·
Kontrolle, ob alle
Türen (Keller, Getränkedepot, Schopf, Eingangstüre) versperrt sind, Schließen
aller Läden und Ausschalten des Stromhauptschalters im Hüttenzimmer.
·
Bei der Abrechnung
kann, falls in Anspruch genommen, die Maut abgezogen werden.
·
Zum Zeichen, dass
die Hütte bewirtet ist, muss die Fahne aufgezogen werden. Wird die Fahne nass,
ist sie nach Ende des Hüttendienstes im Gastraum zum Trocknen auszubreiten.
·
Gebrauchte
Geschirrtücher sind mitzunehmen und beim Hüttenwart abzugeben.