Anleitung für den Hüttenwirt

 

 

Dienstbeginn:

jeweils Samstag, 14:00 Uhr, bei jeder Witterung

Dienstende:

jeweils Sonntag, 17:00 Uhr

Aufgaben:

Der Hüttenwirt steht in erster Linie zur Bewirtung der Gäste der Berghütte zur Verfügung. Damit sind naturgemäß einige Pflichten verbunden.

·          Überwachung der Einhaltung der Hüttenordnung.

·          Bedienung der Gäste während der Dienstzeit (damit verbunden ist z.B. das rechtzeitige Aufstehen am Sonntag und die Reinlichkeit vor der Hütte).

·          Das Füllen der Nutzwasserversorgungsanlage.

·          Die Bereitstellung von Holz für den Küchenherd.

·          Die Entsorgung des Leergutes in die entsprechenden Kisten.

·          Die Kontrolle der Müllbehälter vor der Hütte und das Tauschen der Müllsäcke erfolgt durch den Hüttenwart.

·          Bei Schönwetter das Aufstellen von Bänken und Tischen vor der Hütte.

·          Wenn Gebrauchsgüter ausgehen (z.B. Geschirrspülmittel, WC-Papier usw.) ist mit der Abrechnung eine Mitteilung darüber an den Hüttenwart zu erstellen.

·          Die Abrechnung hat bis Montag nach dem Hüttendienst an den Hüttenwart zu erfolgen.

·          Die Hüttenschlüssel sind bis spätestens am Freitag vor dem Hüttendienst beim Hüttenwart (Tel. 05522/ 79393) abzuholen.

·          Der Hüttenwirt ist in Notfällen zur Erste Hilfe Leistung verpflichtet. Ein „Erste Hilfe Koffer“ befindet sich im Hüttenwartezimmer.

·          Bei Unfällen im Verantwortungsbereich der Hütte hat der Hüttenwirt ein kurzes Unfallprotokoll aufzunehmen. Dieses ist dem Kassabuch beizulegen. Offizielle Unfallmeldestelle ist das Naturfreundehaus.

·          Der Hüttenwirt hat die Brandschutzordnung zu kennen und zu beachten. Er hat auch die Standorte der Feuerlöscher zu kennen.

·          Reinigung der Hütte bei Ende des Hüttendienstes (Fußböden, Müll, insbesondere Zimmer im Neutrakt nach Nächtigungen und Küchenherd).

·          Kontrolle, ob alle Türen (Keller, Getränkedepot, Schopf, Eingangstüre) versperrt sind, Schließen aller Läden und Ausschalten des Stromhauptschalters im Hüttenzimmer.

·          Bei der Abrechnung kann, falls in Anspruch genommen, die Maut abgezogen werden.

·          Zum Zeichen, dass die Hütte bewirtet ist, muss die Fahne aufgezogen werden. Wird die Fahne nass, ist sie nach Ende des Hüttendienstes im Gastraum zum Trocknen auszubreiten.

·          Gebrauchte Geschirrtücher sind mitzunehmen und beim Hüttenwart abzugeben.