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Hüttenordnung |
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für das Schiheim des SV Tisis
auf dem Älpele
1. Die Hüttenordnung gilt für
alle Hüttengäste.
2. Den Anordnungen des Hüttenwirts
ist Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde sowie Verstöße gegen die Hüttenordnung
können mit sofortigem Hüttenverweis bestraft werden.
3. Die Kochstelle darf nur mit
Genehmigung des Hüttenwirts benutzt werden. In der Küche ist auf äußerste
Sauberkeit zu achten. Es ist untersagt, die Küchenschränke als
Lebensmitteldepot zu verwenden. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter
zu geben.
4. In den Schlafräumen ist das
Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten!
5. Die Schlafräume dienen nicht
als Aufenthaltsräume.
6. Jedermann muß seine Schlafstelle selber aufräumen und die benutzten
Decken zusammenlegen.
Die Decken der Hütte dürfen nicht als Liegedecke ins Freie mitgenommen werden.
7. Gebinde welches nach
außerhalb des Hüttenareals mitgenommen wird, ist zurückzubringen.
Eventuelle Scherben bei Bruch sind dem Hüttenwirt zur Entsorgung abzugeben.
8. Die Schlafräume dürfen mit
Straßenschuhen nicht betreten werden. Die in der Hütte zur Verfügung gestellten
Hausschuhe dürfen außerhalb nicht getragen werden.
9. Die Feuerstelle außerhalb
des Areals gehört nicht zur Hütte und liegt daher nicht im
Verantwortungsbereich des Schiverein Tisis.
Um eine Verunreinigung des Alpengeländes, sowie mögliche Gefahrenstellen für
die Tierwelt vorzubeugen, ist anfallender Müll in den dafür vorgesehenen
Behältern zu entsorgen.
10. Mutwillige Schäden werden
beim Verursacher haftbar gemacht.
Der SV Tisis lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die aus der Benützung des
Schiheimes entstehen. Für Diebstahl wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Eine gemeinschaftliches Richten nach der
Hüttenordnung ermöglicht nicht nur dem Hüttenwirt eine Erleichterung seiner
Arbeit, sondern garantiert auch einen angenehmen Aufenthalt aller in der Hütte.
In diesem Sinne „Schi heil“
Der Vorstand