Hüttenordnung

 

 

für das Schiheim des SV Tisis auf dem Älpele

 

1.       Die Hüttenordnung gilt für alle Hüttengäste.

2.       Den Anordnungen des Hüttenwirts ist Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde sowie Verstöße gegen die Hüttenordnung können mit sofortigem Hüttenverweis bestraft werden.

3.       Die Kochstelle darf nur mit Genehmigung des Hüttenwirts benutzt werden. In der Küche ist auf äußerste Sauberkeit zu achten. Es ist untersagt, die Küchenschränke als Lebensmitteldepot zu verwenden. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

4.       In den Schlafräumen ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten!

5.       Die Schlafräume dienen nicht als Aufenthaltsräume.

6.       Jedermann muß seine Schlafstelle selber aufräumen und die benutzten Decken zusammenlegen.
Die Decken der Hütte dürfen nicht als Liegedecke ins Freie mitgenommen werden.

7.       Gebinde welches nach außerhalb des Hüttenareals mitgenommen wird, ist zurückzubringen.
Eventuelle Scherben bei Bruch sind dem Hüttenwirt zur Entsorgung abzugeben.

8.       Die Schlafräume dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Die in der Hütte zur Verfügung gestellten Hausschuhe dürfen außerhalb nicht getragen werden.

9.       Die Feuerstelle außerhalb des Areals gehört nicht zur Hütte und liegt daher nicht im Verantwortungsbereich des Schiverein Tisis.
Um eine Verunreinigung des Alpengeländes, sowie mögliche Gefahrenstellen für die Tierwelt vorzubeugen, ist anfallender Müll in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

10.    Mutwillige Schäden werden beim Verursacher haftbar gemacht.
Der SV Tisis lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die aus der Benützung des Schiheimes entstehen. Für Diebstahl wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Eine gemeinschaftliches Richten nach der Hüttenordnung ermöglicht nicht nur dem Hüttenwirt eine Erleichterung seiner Arbeit, sondern garantiert auch einen angenehmen Aufenthalt aller in der Hütte.

 

In diesem Sinne „Schi heil“

Der Vorstand